1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln umfassend die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen Camping Park Gartow, Samtgemeinde Gartow Betriebsführer Gartower Bäder GmbH, Am Helk 3, 29471 Gartow, als Betreiber des Campingplatzes bzw. als Vermieter und dem Campinggast bzw. Mieter. Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die für den Reisezeitraum gültigen Drucksachen. Telefonische Absprachen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und Bestätigung durch Campingpark Gartow.
2. Allgemeine Nutzungspflichten
Der Campinggast ist allgemein zum Wohlverhalten, Einhaltung der Sauberkeit des Platzes und Einhaltung der Ruhezeiten verpflichtet. Der Campinggast haftet persönlich für alle Verpflichtungen, die aus dem Abschluss des Campingvertrages bzw. dem Aufenthalt auf dem Campingplatz folgen. Dies gilt auch für die von ihm angemeldeten dritten Personen. Pro Campingstellplatz sind nur max. 6 Personen (Ausnahme: eigene Kinder) buchbar. Es ist nur ein Campingobjekt, d. h. Wohnwagen, Wohnmobil oder Familienzelt pro Stellplatz gestattet. Zusätzliche Zelte für Besucher sind nicht erlaubt. Für die Mietobjekte ist die Personenzahl auf die maximal zulässige Belegung begrenzt. Campen und Pavillons am Mietobjekt sind nicht gestattet.
3. Buchung / Preise
Mit der Anmeldung / Buchung bietet der Campinggast den Abschluss eines Campingvertrages verbindlich an. Der Campingvertrag kommt erst mit der mündlichen oder schriftlichen Buchungsbestätigung (ggf. per Post oder E-Mail) durch den Campingpark Gartow zustande. Sie erhalten die Buchungsbestätigung maximal nach 5 Tagen, bitte prüfen Sie diese umgehend auf Richtigkeit! Der Campingpark Gartow behält sich das Recht vor, die Buchung gleichwertig zu verändern, wenn dieses aus besonderen Gründen erforderlich erscheint. Buchungen von Alleinreisenden Jugendlichen unter 18 Jahren sind nicht zugelassen und werden vom Campingpark Gartow storniert. Für alle Ferienzeiten, die Monate Juli, August und die Feiertage ist eine frühzeitige Buchung dringend anzuraten. Dies gilt ebenfalls für besondere Platz- und Mietobjektwünsche in den anderen Monaten. Bitte beachten Sie die Mindestbuchungszeiten und feste An- und Abreisetage. Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen und Preisangaben der für den Reisezeitraum gültigen Preisliste, Ausnahmen von dieser Regel können lediglich durch Campingpark Gartow gemacht werden, siehe Punkt 20. Altersangaben beziehen sich auf den Zeitpunkt des Aufenthaltes. Alle mitreisenden Personen sind aus versicherungstechnischen Gründen namentlich und mit Geburtsdatum bei der Buchung anzugeben.
4. Anreise
Die in der Buchungsbestätigung angegebenen An- und Abreisetermine sind verbindlich. Der Campingstellplatz oder das Mietobjekt steht Ihnen am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Warten Sie bitte bis 15.00 Uhr auf dem Parkplatz an der Rezeption. Sollte sich Ihre Anreise wesentlich verzögern, verständigen Sie uns bitte. Erfolgt keine Benachrichtigung, können wir das Mietobjekt bzw. den Campingstellplatz nur bis max. 24 Stunden nach dem vereinbarten Anreisezeitpunkt für Sie freihalten und werden es dann entschädigungslos anderweitig vergeben.
5. Abreise
Campingstellplätze müssen bis spätestens 11.00 Uhr verlassen werden und die Schrankenausfahrt erfolgt sein.
6. Umbuchung
Wenn Sie im bestehenden Vertrag Änderungen vornehmen lassen (Personen, Campingstellplatz/Mietobjekt in gleicher Kategorie oder größer), stellen wir Ihnen dafür den neuen Preis und 15,00 € Bearbeitungsgebühr in Rechnung. Wenn Sie den Reisezeitraum ändern lassen möchten, ist dies abweichend von einer Stornierung und Neubuchung auch als Terminumbuchung möglich, wenn der neue Reisepreis dem bisherigen entspricht oder ihn übersteigt, die Terminumbuchung erstmalig vorgenommen wird, und der neue Reisetermin im selben Kalenderjahr liegt. Es wird eine Umbuchungspauschale in Höhe von 15,00 € erhoben. Die Terminumbuchung muss schriftlich erklärt werden und der neue Reisezeitraum muss innerhalb von max. 14 Tagen festgelegt werden. Terminumbuchungswünsche, die nicht diesen Vorgaben entsprechen, werden, wie eine Stornierung behandelt. Bei einer Stornierung des neuen Reisetermins zählt für die Berechnung der Stornierungsgebühren der kürzere Stornierungszeitraum (Vergleich des Zeitraums ab der Terminumbuchung bis zum ursprünglichen Reisebeginn mit dem Zeitraum des Stornierungseinganges bis zum Reisebeginn der Terminumbuchung).
7. Rücktritt
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten! Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns per Fax +49 (0)5846 2151, per E-Mail: info@campingpark-gartow.de oder per Post.
Falls es Ihnen unmöglich sein sollte, die Reise selbst anzutreten, können Sie die Buchung bis zum Anreisetag auf einen Dritten übertragen. In diesem Fall berechnen wir Ihnen 15,00 € Umbuchungsgebühr. Für die Gebührenzahlung des Ersatzmieters bleiben Sie als Gesamtschuldner haftbar.
Treten Sie vom Vertrag zurück, berechnen wir einmalig eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 € sowie gemäß § 537 Abs. 1 BGB eine angemessene Entschädigung nachfolgender Aufstellung:
- Rücktritt bis 45 Tage vor Aufenthaltsbeginn: 0 % des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises
- Rücktritt 44 – 30 Tage vor Aufenthaltsbeginn: 25 % des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises
- Rücktritt 29 – 22 Tage vor Aufenthaltsbeginn: 50 % des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises
- Rücktritt 21 – 0 Tage vor Aufenthaltsbeginn: 80 % des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises.
Bei einer späteren Stornierung, späteren Anreise oder vorzeitigen Abreise, oder treten Sie Ihre Reise, ohne uns davon in Kenntnis zu setzen nicht an, behalten wir unseren vollen Anspruch auf den Buchungspreis (100% des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises).
Dies gilt auch, wenn Sie Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch nehmen. In diesen Fällen erstatten wir Ihnen etwaige ersparte Aufwendungen. Mietobjekte und Campingstellplätze, die einen Tag nach Reservierungsbeginn nicht besetzt sind und für die keine Vereinbarung über eine spätere Besetzung erfolgte, können von der Platzverwaltung anderweitig genutzt werden. Das Besetzen eines Stellplatzes oder Mietobjekts durch Campingpark Gartow bedeutet keine Stellung eines Ersatzmieters, da die Gäste in der Regel anderweitig untergebracht werden könnten.
8. Parken
Auf jedem Stellplatz bzw. an jedem Mietobjekt ist ein Parkplatz für ein Fahrzeug vorhanden.
Jedes weitere Fahrzeug ist anmelde- und kostenpflichtig. Es stehen kostenpflichtige Mietparkplätze für zusätzliche Fahrzeuge bereit.
9. Besuch
Der Aufenthalt auf dem Campingpark Gartow ist nur für angemeldete Personen gestattet.Besucher müssen sich in der Rezeption anmelden und einen Eintritt zahlen, hierfür wird die Platznummer der besuchten Familie benötigt.
10. Gruppen
Als Gruppen gelten eingetragene Vereine, Schulklassen oder Firmen ab 10 Personen mit mindestens einer Aufsicht, jedoch nur nach Voranmeldung. Der Campingpark Gartow behält sich vor, bei Gruppen eine Kaution zu erheben.
11. Hunde / Haustiere
Buchungen mit Hunden sind auf dem gesamten Campingplatz erlaubt. In den Mietunterkünften sind nur in einigen Mietwohnwagen Haustiere erlaubt. Auf den Spielplätzen sind Hunde nicht erlaubt. Bei auffälligem Verhalten oder Beschwerden kann Campingpark Gartow den Hund des Platzes verweisen. Es besteht Leinenpflicht auf dem gesamten Gelände, dem Stellplatz und am Mietobjekt.
12. Öffnungszeiten / Frost
Zu bestimmten Zeiten gelten für die Rezeptionen mit dem Shop, und die Animation eingeschränkte Öffnungszeiten.
Zeitweise sind nicht alle Platzgebiete geöffnet. Bitte beachten Sie, dass das Frischwasser auf den Stellplätzen nur verfügbar ist,
wenn aus Sicht des Campingpark Gartow kein Frost mehr zu erwarten ist.
13. Haftung
Jeder Gast verpflichtet sich, das Inventar und den Campingplatz pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet Schäden, die während seines Aufenthaltes durch ihn, seine Begleiter oder Gäste entstanden sind, zu ersetzen. Für alle Schäden, die durch falsche oder schadhafte Stromanlagen ab Stromverteileranlage entstehen, haftet der Campinggast selbst gegenüber geschädigten Dritten. Campingpark Gartow haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Eine Haftung für Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste oder sonstige Unregelmäßigkeiten, die in Zusammenhang mit der Nutzung des Platzes entstehen, ist ausgeschlossen. Beeinflussung durch höhere Gewalt, z.B. Wetter, Streik, schließt jede Haftung aus. Campingpark Gartow haftet ferner nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung der Wasser-, Strom-, Öl- und Gasversorgung entstehen oder für Lärmbelästigungen durch Dritte. Ferner haftet Campingpark Gartow nicht bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen für Schäden, die durch die Benutzung der sich auf dem Campinggelände befindlichen Anlagen oder Geräte entstehen, dies gilt auch für außer Betrieb geratene oder außer Betrieb befindliche Anlagen, Geräte und Vorkehrungen. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Campingpark Gartow. Soweit Haftungsausschlüsse gesetzlich unzulässig sind, ist eine Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen nur gegeben wegen einer zurechenbaren Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
14. Reklamationen
Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Mietobjektes oder des Stellplatzes sind seitens des Campinggastes unverzüglich Campingpark Gartow zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht wenigstens während des Aufenthaltes des Campinggastes unmittelbar Campingpark Gartow angezeigt worden sind. Diesem ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen (Nachbesserung).
15. WLAN-Zugang
WiFi ist auf dem gesamten Campingpark Gartow kostenpflichtig, der entsprechende Preis entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Preisliste auf der Webseite oder direkt an der Rezeption. Sollte es zu Schwankungen oder Störungen kommen melden Sie das bitte umgehend dem Campingpark Gartow zu den aktuellen Öffnungszeiten an der Rezeption. Wir kümmern uns dann um das Problem.
16. Platzordnung
Für alle Aufenthalte ist die Platzordnung verbindlich, die an der Rezeption aushängt, auf Wunsch ausgehändigt wird und online abrufbar ist. Wer in grober Weise gegen diese und insbesondere trotz Ermahnung gegen die Ruhezeiten verstößt, wird umgehend vom Platz verwiesen. In diesem Fall besteht die Verpflichtung, den gesamten Aufenthalt zu bezahlen, soweit der Campinggast nicht nachweist, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
17. Datenschutz
Der Campingpark Gartow verarbeitet Ihre Daten für den Buchungsauftrag nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sowie zu Marketingzwecken, sofern wir hierzu Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO haben. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Das Campingplatzgelände wird in kritischen Teilbereichen mit Videokameras überwacht. Dies erfolgt auf Grundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Prävention vor Diebstahl, Vandalismus und Straftaten, Wahrnehmung des Hausrechts).
Die Aufzeichnungen werden nur im Bedarfsfalle ausgewertet und nur die benötigten Daten bis zur Klärung gespeichert. Eine Löschung der Daten erfolgt automatisiert gem. Art. 17 Abs. 1 lit. a DSGVO i.V.m. Art. 5 Abs. 1 lit. c und e DSGVO nach 48 Std.
Das Aufzeichnungsgerät ist durch geeignete Maßnahmen gem. Art. 32 DSGVO vor Zugriff Unberechtigter geschützt.
In regelmäßigen Abständen führen wir auf dem Campingpark Gartow Bild- und Ton-Aufnahmen durch. Falls Sie diese nicht möchten, teilen Sie dies dem Fotografen bzw. Kamerateam bitte sofort mit. Informationen zum Datenschutz im Campingpark Gartow (Transparenz und Informationspflichten gem. Art. 12 bis 14 DSGVO), sowie Ihre weiteren Betroffenenrechte gem. Art. 15 bis 23 DSGVO finden Sie unter: www.campingpark-gartow.de/datenschutz.
18. Änderungen der Prospektinformationen
Allein die in der Buchungsbestätigung genannten Preise und Daten sind verbindlich. Die Angebote und Preise in diesem Prospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen von Preisen und Leistungen möglich sind, die wir uns deshalb ausdrücklich vorbehalten müssen. Beispielsweise kann durch eine Erhöhung der Energiekosten, der Mineralölsteuer, der Umsatzsteuer oder sonstiger Steuern usw. eine Preiserhöhung begründet werden, wenn dadurch der Verbraucherpreisindex um mehr als 2 Punkte steigt. Über diese Änderungen werden wir Sie rechtzeitig informieren.
19. Streitschlichtungsverfahren
Der Campingpark Gartow ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren
vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
20. Schlussbestimmungen
Der Campinggast bestätigt mit seiner Buchung, dass seine persönlichen Angaben korrekt sind. Der Campinggast erkennt durch die Annahme der Buchung diese AGB einschließlich der Platzordnung an. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist für beide Seiten Dannenberg, falls der Campinggast Vollkaufmann ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt der allgemeine Gerichtsstand. Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
Samtgemeinde Gartow
Betriebsführer Gartower Bäder GmbH
Am Helk 3, 29471 Gartow
Telefon: +49 5846 979060, Fax: +49 5846 2151
E-Mail: info@campingpark-gartow.de
Web: www.campingpark-gartow.de